Garantiebedingungen +1 Jahr Garantie-Verlängerung
Für ausgewählte Produkte im Produktprogramm von PHILIPP ForstWerkzeuge gibt es die Möglichkeit einer Garantie-Verlängerung um 1 Jahr auf insgesamt 2 Jahre, jedoch für maximal 4.000 Betriebsstunden.
Ablauf
Wenn sich ein Mangel am Produkt zeigt, dann teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Wir werden dann umgehend prüfen, ob der Mangel vor Ort bei Ihnen am Erfüllungsort behoben werden kann oder der Transport zu uns erforderlich ist. Die ggfs. anfallenden Kosten der Abholung vom Erfüllungsort sowie der Rücksendung trägt PHILIPP ForstWerkzeuge, soweit das Produkt tatsächlich defekt ist.
Sollte die Untersuchung durch PHILIPP ForstWerkzeuge ergeben, dass das Produkt mangelhaft in Verarbeitung oder Material ist, wird es nach der Wahl von PHILIPP ForstWerkzeuge kostenfrei repariert oder ausgetauscht.
Sollte die Untersuchung ergeben, dass der Mangel auf normalen Verschleiß oder Abnutzung zurückzuführen ist oder teilweise oder vollständig auf Zerstörung, Schuld oder Fahrlässigkeit sowie aus unsachgemäßer Installation, Lagerung, Anwendung, Service oder Reparatur der Produkte resultieren, dann kann die Reparatur oder der Ersatz nur zu den regulären Verkaufs- und Servicepreisen zzgl. der Transportkosten erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Nutzung des Produkts in einer Art und Weise erfolgt ist, für die es nicht entwickelt wurde, sowie für Schäden durch Fremdeinwirkung.
Ausschluss
Die Garantie-Verlängerung gilt nicht für Verschleißteile. Außerdem ist PHILIPP ForstWerkzeuge nicht verpflichtet, Reparaturen oder Ersatz für Mängel zu leisten, die auf normalen Verschleiß oder Abnutzung zurückzuführen sind oder die teilweise oder vollständig auf Zerstörung, Schuld oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, oder aus unsachgemäßer Installation, Lagerung, Anwendung, Service oder Reparatur der Produkte resultieren. Die Garantie gilt weiterhin nicht, wenn die Nutzung des Produkts in einer Art und Weise erfolgt, für die es nicht entwickelt worden ist, sowie für Schäden durch Fremdeinwirkung.
Die Garantie-Verlängerung umfasst nicht etwaige anfallenden Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten.
Übliche Wartungsarbeiten, wie das Festziehen von Schrauben oder Schläuchen sowie damit verbundene Hydraulikleckagen, sind nicht durch die Garantieverlängerung abgedeckt.
Alle Informationen zur Mängelhaftung von PHILIPP ForstWerkzeuge finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).